TPD-konforme E-Liquids
Mit den neuen Vorschriften, die in Europa in Kraft treten, beginnt für die E-Zigaretten-Branche eine neue, professionellere Ära. Viele Hersteller werden vom Markt verschwinden, da sie den strengen Anforderungen an E-Liquids nicht gerecht werden. Ritchy ist einer der größten E-Liquid-Hersteller und erfüllt höchste Qualitätsstandards in der E-Zigaretten-Branche. Unsere E-Liquids sind TPD-konform und registriert.
Wie beeinflussen die neuen Gesetze die Dampferbranche?
Gemäß der neuen EU-TPD-Richtlinie, die am 1. Januar 2017 in Kraft trat, müssen E-Liquids die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Nikotingehalt eines E-Liquids darf 20 mg/ml nicht überschreiten und die Flaschengröße ist auf 10 ml begrenzt;
- E-Liquid-Flaschen müssen kindersicher und manipulationssicher sein;
- Es gelten neue Kennzeichnungspflichten und Warnhinweise in der Landessprache;
- Der Behälter muss über eine fest angebrachte Düse von mindestens 9 mm Länge verfügen;
- Der Behälter muss über einen Durchflussbegrenzer verfügen, der nicht mehr als 20 Tropfen Nachfüllflüssigkeit pro Minute abgibt;
- Werbung für E-Liquids ist verboten;
- Alle Produkte müssen sechs Monate vor dem geplanten Verkaufsstart gemeldet werden.
Nur E-Liquids mit Nikotin müssen diese Anforderungen erfüllen.
Anforderungen an Inhaltsstoffe
Laut TPD dürfen E-Liquids mit Nikotin die folgenden Inhaltsstoffe nicht enthalten:
- Vitamine oder Zusätze, die einen gesundheitsfördernden Eindruck vermitteln;
- Koffein, Taurin oder andere stimulierende Zusätze, die mit Energie und Vitalität verbunden sind;
- Zusätze mit färbenden Eigenschaften für Emissionen;
- Zusätze mit CMR-Eigenschaften (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) im unverbrannten Zustand.
Unsere Produkte enthalten keine verbotenen Inhaltsstoffe.
Verpackung und Warnhinweise
Die neue Verpackung unserer Produkte erfüllt alle Anforderungen der TPD. Alle Pflichtangaben und Warnhinweise sind auf jeder Einzelverpackung angegeben.
Die Einzelverpackung muss Folgendes enthalten:
- Gebrauchsanweisung und Lagerungshinweise;
- Nikotingehalt;
- Chargennummer;
- Die folgende Gesundheitswarnung auf zwei der größten Flächen und über mindestens 30 % der Fläche: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen sehr süchtig machenden Stoff. Der Verkauf an Nichtraucher wird nicht empfohlen.“
TPD-Meldung
Hersteller und Importeure von E-Liquids müssen jede Sorte und jeden Nikotingehalt (außer nikotinfreie Produkte) bei den zuständigen Behörden sechs Monate vor dem Inverkehrbringen melden.